Richtlinien zur Herzschrittmachertherapie
Indikationen, Systemwahl, Nachsorge
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herausgegeben vom Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie
- Herz- und Kreislaufforschung
bearbeitet im Auftrag der Kommission für Klinische Kardiologie von
Bernd Lemke, Bochum; Wilhelm Fischer, Peißenberg; Hans Karl
Schulten, Köln
und den Arbeitsgruppen "Herzschrittmacher" und "Arrhythmie"
der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung
Veröffentlicht in der Z. Kardiol 85: 611-628 (1996)
Die vorliegenden "Richtlinien zur Herzschrittmachertherapie"
sind eine Überarbeitung und Weiterentwicklung der 1991 zuletzt erschienenen
Empfehlungen (108). Die Indikationen lehnen sich teilweise - wie die 1989
erschienen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Herz- und
Kreislaufforschung (14) - an die aktuellen "Guidelines" des
American College of Cardiology (ACC) und der American Heart Association
(AHA) an (26). Bei der Systemwahl wurden Anregungen der British Pacing
and Electrophysiology Group (BPEG) (65) aufgenommen. Die Nachsorgerichtlinien
berücksichtigen die Vorgaben der Kassenärztlichen ereinigung
(21) und streben eine enge Kooperation zwischen implantierendem Zentrum
und niedergelassenen Kollegen an.
1 Einleitung
Die Schrittmachertherapie hat sich seit der Erstimplantation durch Senning
1958 von einer rein lebenserhaltenden Maßnahme zu einer immer differenzierteren
Therapieform entwickelt. Heute sind Lebensqualität, Leistungsfähigkeit
und Langzeitprognose wichtige Zielgrößen in der Behandlung bradykarder
Herzrhythmusstörungen. Um diese Anforderungen zu erreichen, sollte
das Schrittmachersystem einen weitgehend physiologischen Zustand erhalten
bzw. wieder herstellen.
Ziel dieser Richtlinien ist es, die Grundlagen für die korrekte
Indikationsstellung, die Wahl der adäquaten Schrittmacherbetriebsart
sowie für die Verbesserung der Nachsorge darzulegen. Im Gegensatz zur
Pharmakotherapie von Herzerkrankungen liegen zur Prognose unter Schrittmacherbehandlung
kaum randomisierte Studien vor. Die Vorschläge sind daher bewußt
auf die jeweils physiologisch beste Stimulationsform mit dem Ziel einer
optimalen Hämodynamik ausgerichtet. Einschränkungen und Abstriche
von diesem Konzept können sich aus patientenbezogenen Faktoren ergeben,
z.B. terminale Erkrankungen. Hingegen dürfen Einschränkungen ausschließlich
aus Kostengründen oder aus Mangel an praktischer Erfahrung (z.B. mit
Vorhofsonden) nicht die Qualität in der Schrittmacherbehandlung bestimmen.
Zur Charakterisierung der Schrittmachermodi wird der 5-stellige NBG-Code
(NBG-Code = NASPE/BPEG Generic Pacemaker Code) (12) verwendet. Dabei sind
für die antibradykarde Schrittmachertherapie vor allem die ersten 3
Buchstaben relevant, die die Stimulation, die Wahrnehmung und die Betriebsart
charakterisieren. Ergänzt wird der 3-stellige Code durch die Bezeichnung
einer frequenzvariablen Betriebsart (R = Rate Modulation) als 4.
Buchstabe. Der 5. Buchstabe behandelt antitachykarde Eigenschaften, die
nicht Gegenstand dieser Richtlinien sind.
Tab.1: NBG - Code (verkürzt) (12)
| Buchstabe |
1. |
2. |
3. |
4. |
|
Ort der Stimulation |
Ort der Wahrnehmung |
Betriebsart |
Frequenzadaptation |
|
|
|
|
|
|
O = Keine |
O = Keine |
O = Keine |
|
|
A = Atrium |
A = Atrium |
T = Getriggert |
|
|
V = Ventrikel |
V = Ventrikel |
I = Inhibiert |
|
|
D = Doppelt (A + V ) |
D = Doppelt (A + V ) |
D = Doppelt (T + I ) |
R = Frequenzadaptation
("rate modulation") |
2 Schrittmacherbedürftige Rhythmusstörungen
Die Indikationsstellung zur Schrittmacherimplantation setzt eine sorgfältige
Analyse der zugrunde liegenden Herzrhythmusstörungen und der Grunderkrankung
voraus. Vor allem ist die Frage zu klären, ob die Symptomatik wirklich
in kausalem Zusammenhang mit der dokumentierten oder vermuteten Bradykardie
steht. Dabei ist auszuschließen, daß der Zustand passager ist
und durch temporäre Stimulation und/oder durch Absetzen einer verzichtbaren
chronotropen/dromotropen Medikation beseitigt werden kann.
Die Implantation eines permanenten Schrittmachers ist in der Regel bei
"symptomatischer Bradykardie" indiziert. Die klinische Symptomatik
umfaßt akute Beschwerden cerebraler Minderperfusion (Synkope und Präsynkope,
akute Schwindelattacken), chronische Symptome reduzierter kardialer Förderleistung
(Herzinsuffizienz, reduzierte Belastbarkeit) und uncharakteristische Beschwerden
(Verwirrtheitszustände, Konzentrationsschwäche, Tagesmüdigkeit).
Differentialdiagnostisch sind andere kardiale und nicht kardiale Ursachen,
insbesondere tachykarde Rhythmusstörungen, neurologische Erkrankungen
und schlafbezogene Atmungsstörungen (Schlafapnoesyndrom) auszuschließen.
Beim Schlafapnoesyndrom können überwiegend nächtliche Herzrhythmusstörungen
in Form von Sinusbradykardien, Sinusarrest sowie AV-Blockierungen, aber
auch ventrikuläre Tachykardien auftreten, die nicht immer einer Schrittmachertherapie
bedürfen (41,11).
Die Indikation zur Schrittmachertherapie bradykarder Herzrhythmusstörungen
wird im folgenden eingeteilt in:
- Indikation
Hier herrscht allgemeine Übereinstimmung in den internationalen Fachgesellschaften.
- Relative Indikation
Hier wird die Schrittmachertherapie häufig eingesetzt. Bei bestimmten
Rhythmusstörungen herrscht allerdings keine Übereinstimmung über
die Notwendigkeit der Schrittmachertherapie. Relativ ist die Indikation
auch dann, wenn zwar ein pathologischer EKG-Befund vorliegt, ein kausaler
Zusammenhang mit der angegebenen Symptomatik aber nur vermutet werden kann.
- Keine Indikation
Hier herrscht weitgehend Übereinstimmung, daß eine Schrittmachertherapie
unnötig ist.
2.1 Sinusknotenerkrankung
(Synonyme: Sinusknotendysfunktion, Sinusknoten-Syndrom, Sick-Sinus-Syndrome)
Unter der Sinusknotenerkrankung werden verschiedene Funktionsstörungen
zusammengefaßt: Sinusbradykardie, SA-Block, Sinusarrest (35),
Bradykardie-Tachykardie-Syndrom (4,51), häufig verbunden
mit einem unzureichenden Frequenzanstieg unter Belastung (chronotrope
Inkompetenz) (47). Neben intrinsischen Funktionsstörungen des Sinusknotens
müssen extrinsische Einflüsse, überwiegend des autonomen
Nervensystems, berücksichtigt werden.
Bei der Sinusknotenerkrankung ist eine Prognoseverbesserung durch
die Schrittmachertherapie nicht gesichert (104,86,68,97). Arrhythmiebedingte
Todesfälle treten sehr selten auf, häufiger sind thromboembolische
Komplikationen (86,32). Bradykardien oder Pausen, insbesondere während
des Schlafes, stellen bei asymptomatischenPatienten in der Regel keine Indikation
zur Schrittmachertherapie dar (45,68,4,116). Bei symptomatischen Patienten
kann die Korrelation zwischen Beschwerden und spezifischer Arrhythmie schwierig
sein. Eine abwartende Haltung ist bei fraglicher Indikation - auch unter
Berücksichtigung der hohen Rate an Spontanremissionen bei erstmaligem
Auftreten von Symptomen (68) - gerechtfertigt.
Symptomatische Patienten mit intermittierenden tachykarden Rhythmusstörungen
können zunächst antiarrhythmisch behandelt werden, bevor - bei
symptomatischer Bradykardie - eine Schrittmacherimplantation erfolgt. Beim
Bradykardie-Tachykardie-Syndrom ist häufig zusätzlich zur
Schrittmacherimplantation eine medikamentös-antiarrhythmische Behandlung
erforderlich. Von der Sinusknotenerkrankung abzugrenzen ist das vagal
induzierte Vorhofflimmern, das in Einzelfällen durch Vorhofstimulation
therapeutisch zu beeinflussen ist (20,64). Unabhängig von einer Schrittmacherindikation
oder antiarrhythmischen Behandlung ist bei Patienten mit intermittierendem
Vorhofflimmern zu prüfen, ob eine Indikation zur Antikoagulation vorliegt.
Zur Beurteilung einer chronotropen Inkompetenz müssen der
Frequenzanstieg unter Belastung, die maximale Leistungsfähigkeit und
die subjektive Symptomatik herangezogen werden. Eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit
durch frequenzvariable Stimulation (AAIR, DDIR, DDDR) ist in der Regel nur
dann zu erwarten, wenn die Herzfrequenz bei symptomlimitierter Belastung
100 (26) bis 110 min-1 (7) nicht überschreitet und/oder wenn die Frequenz
an der Dauerleistungsgrenze (anaerobe Schwelle, ca. 40-50 % der Spitzenbelastung)
unter 90 min-1 (61,30) liegt.
- Indikation
Sinusknotenfunktionsstörung, spontan oder infolge unverzichtbarer
Medikation, mit eindeutigem Zusammenhang zur klinischen Symptomatik
- Relative Indikation
Sinusknotenfunktionsstörung (Herzfrequenz < 40 min-1, Pausen >
3 s), spontan oder infolge unverzichtbarer Medikation, mit vermutetem Zusammenhang
zur klinischen Symptomatik
- Keine Indikation
Niedrige Herzfrequenzen und Pausen bei asymptomatischen Patienten
2.2 Atrioventrikuläre Leitungsstörungen
Die atrioventrikulären Leitungsstörungen werden eingeteilt
in:
AV-Block I. Grades; AV-Block II. Grades Mobitz Typ I (Wenckebach)
(progressive Verlängerung des PR-Intervalls bis zur Blockierung); AV-Block
II. Grades Mobitz Typ II (einzelne, nicht übergeleitete P-Wellen
mit konstanten PR-Intervallen vor und nach der Blockierung); 2:1 Block
und höhergradige AV- Blockierungen und AV-Block III. Grades
(totaler AV-Block) (118,124).
Beim AV-Block II. Grades Typ I (Wenckebach) ist die Blockierung in der
Regel im AV-Knoten lokalisiert. Diese Blockierung weist eine eher günstige
Prognose auf. Im Gegensatz dazu sind der AV-Block II. Grades Typ II und
der erworbene AV-Block III. Grades mit breitem QRS-Komplex meist intra-
oder infrahisär gelegen (124). Bei Patienten mit totalem AV-Block und
Adams-Stokesschen Anfällen ist die Mortalität hoch (27,38). Durch
eine Schrittmacherbehandlung wird die Überlebensprognose deutlich gebessert
(57), bleibt aber, in Abhängigkeit von der kardialen Grunderkrankung
(42), gegenüber der Normalbevölkerung weiter eingeschränkt
(101,6).
Die Schrittmacherindikation richtet sich bei den AV-Blockierungen nach
der Symptomatik und nach prognostischen Erwägungen. Dabei
ist zu berücksichtigen, daß bei den erworbenen Formen der
AV-Block III. Grades und die höhergradigen AV-Blockierungen in aller
Regel symptomatisch und damit schrittmacherbedürftig sind. Auch bei
der seltenen Form einer symptomatischen Wenckebach-Blockierung (AV-Block
II. Grades Typ I) ist die Indikation zur Schrittmacherimplantation
gegeben.
Im Gegensatz dazu bleibt der angeborene AV-Block III. Grades
häufig über lange Zeit asymptomatisch (31). In einer prospektiven
Studie war das Risiko von Adam-Stokesschen Anfällen und plötzlichem
Herztod in jedem Alter und unabhängig von prognostischen Hinweisen
erhöht, so daß dort eine prophylaktische Schrittmacherimplantation
empfohlen wurde (73). Bei abwartender Haltung sind jährliche Nachuntersuchungen
durchzuführen. Obwohl zuverlässige Kriterien zur Risikoabschätzung
fehlen (80), sollte bei assoziiertem Herzfehler (84,105,73), mittleren Frequenzen
< 50 min-1 (22), fehlendem oder geringem Frequenzanstieg unter Belastung
(22,90), nächtlichen Asystolien (22), einem Ersatzrhythmus mit breiten
QRS-Komplexen (84), gehäuften ventrikulären Ektopien (22,105,119),
verlängertem QT-Intervall (105,73), Kardiomegalie (105), eingeschränkter
linksventrikulärer Funktion sowie vergrößerten Vorhöfen
(105) eine Schrittmacherimplantation erfolgen.
Auch beim asymptomatischen Patienten mit erworbenem AV-Block
sind prognostische Indikationen zu beachten. Beim AV-Block III. Grades
zählen hierzu: breite QRS-Komplexe, langsamer Ersatzrhythmus, spontane
Asystolien sowie gehäufte ventrikuläre Ektopien. Beim AV-Block
II. Grades Typ II, beim 2:1 Block und höhergradigen AV-Blockierungen
ist bei gleichzeitiger QRS-Verbreiterung die Indikation zur Schrittmacherimplantation
gegeben (23). Umstritten ist die prognostische Indikation beim asymptomatischen
AV-Block II. Grades mit schmalen QRS-Komplexen, einschließlich des
Typs I (Wenckebach) mit häufigen Blockierungen tagsüber (103,110).
Die Empfehlungen der BPEG (65) sehen hier eine generelle Indikation, während
die ACC/AHA-Empfehlungen (26) den asymptomatischen AV Block II. Grades als
relative Indikation einstufen und für den Typ I (Wenckebach) den Nachweis
einer intra- oder infrahisären Blockierung fordern. Die Prognose des
isolierten AV-Blocks I. Grades ist gut (78). Einzelne Überleitungsblockierungen,
insbesondere nachts oder bei gleichzeitiger Zunahme der Sinus-Zykluslängen,
sind überwiegend durch einen erhöhten Vagotonus bedingt und bedürfen
in der Regel keiner Schrittmachertherapie (45,67).
- Indikation
- - AV-Block III. Grades, permanent oder intermittierend
- - bei symptomatischer Bradykardie
- - bei gehäuften ventrikulären Ektopien in Ruhe oder unter
Belastung
- - bei einem Ersatzrhythmus < 40 min-1, bei spontanen Asystolien
> 3 s
- - bei einem Ersatzrhythmus mit breiten QRS-Komplexen
- - nach AV-Knoten-Ablation
- - bei myotoner Dystrophie
- - AV-Block II. Grades, permanent oder intermittierend und ungeachtet
der anatomischen Lokalisation bei symptomatischer Bradykardie
- - AV-Block II. Grades Mobitz Typ II, 2:1 oder höhergradige
AV-Blockierungen mit breiten QRS-Komplexen bei asymptomatischen
Patienten
- Relative Indikation
- - AV-Block III. und II. Grades, 2:1 oder höhergradige
Blockierungen mit schmalen QRS-Komplexen bei asymptomatischen
Patienten
- Keine Indikation
- - AV-Block I. Grades
- asymptomatische Patienten mit AV-Block II. Grades Mobitz Typ
I (Wenckebach), wenn die Blockierungen nur selten auftreten
- isolierte Überleitungsblockierungen, insbesondere nachts
2.3 Intraventrikuläre Leitungsstörungen
Der chronische Schenkelblock ist gehäuft mit kardiovaskulären
Erkrankungen assoziiert (69,36). Beim bifaszikulären Block besteht
eine erhöhte Gesamtmortalität. Das ebenfalls gesteigerte Risiko
des plötzlichen Herztodes ist überwiegend auf akute Myokardinfarkte
und ventrikuläre Tachyarrhythmien zurückzuführen (69,36,70).
Diese Gefahr bleibt auch nach Schrittmacherimplantation weiter bestehen
(98,123). Die Inzidenz eines totalen AV-Blocks ist beim bifaszikulären
Schenkelblock gering und rechtfertigt bei asymptomatischen Patienten in
der Regel keine prophylaktische Schrittmacher-Implantation (70,24,98). Nur
in den seltenen Fällen eines deutlich verlängerten HV-Intervalls
(> 100 ms) (98), eines alternierenden Schenkelblocks oder einer infrahisären
Blockierung unter Vorhofstimulation (25) kann wegen des erhöhten AV-Block-Risikos
eine prophylaktische Schrittmacher-Implantation indiziert sein.
Patienten mit bifaszikulärem Block und Synkope sollten zusätzlich
zum Langzeit-EKG eine elektrophysiologische Untersuchung mit programmierter
Ventrikelstimulation erhalten (124). In der Mehrzahl der Fälle ist
ein pathologisches Ergebnis zu erheben. Anhaltende ventrikuläre Tachykardien
stellen dabei den Hauptbefund dar (19,75) und erfordern eine spezifische
Therapie. Patienten mit rezidivierenden Synkopen sollten bei verlängerter
HV-Zeit (> 70 ms) einen Schrittmacher erhalten (98). Ein negatives elektrophysiologisches
Ergebnis schließt intermittierende Bradykardien als Ursache von Synkopen
nicht aus (39). Die Entscheidung zur Schrittmachertherapie wird sich dann
nach klinischen Gesichtspunkten richten (87).
- Indikation
- Bifaszikulärer Block bei symptomatischen Patienten
mit intermittierendem totalem AV-Block (siehe Abschnitt atrioventrikuläre
Leitungsstörungen)
- Bifaszikulärer Block bei asymptomatischen Patienten
mit AV-Block II. Grades Mobitz Typ II, 2:1 oder höhergradigen
AV-Blockierungen (siehe Abschnitt atrioventrikuläre Leitungsstörungen)
- Relative Indikation
- Bifaszikulärer Block mit oder ohne AV-Block I. Grades,
bei symptomatischen Patienten nach Ausschluß anderer Ursachen
- Deutliche HV-Zeit-Verlängerung (> 100 ms), alternierender
Schenkelblock oder infrahisäre Blockierung unter Vorhofstimulation
bei asymptomatischen Patienten
- Keine Indikation
- Bifaszikulärer Block mit oder ohne AV-Block I. Grades ohne
Symptome
2.4 Bradyarrhythmie bei Vorhofflimmern
Patienten mit Bradyarrhythmie bei Vorhofflimmern stellen ein sehr heterogenes
Krankengut dar. Dem Krankheitsbild liegt oft eine schwere Myokardschädigung
zugrunde. Auch nach Schrittmacherimplantation bleibt die Überlebensprognose,
in Abhängigkeit von der Grunderkrankung, deutlich eingeschränkt
(6). Bei der Entscheidung zur Schrittmachertherapie müssen hämodynamische
und medikamentöse Einflüsse besonders berücksichtigt werden.
Pausen tagsüber bis zu 2,8 s und nachts bis zu 4 s gehören zum
Normalbefund einer absoluten Arrhythmie bei Vorhofflimmern (85).
Für die Diagnose ist die EKG-Registrierung einer langsamen Kammerfrequenz
oder der Nachweis langer Pausen, ggf. im Langzeit-EKG, entscheidend.
Das Vorhofflimmern kann Ausdruck eines Sinusknotensyndroms sein, das
erst nach Kardioversion diagnostizierbar wird (63). Neu aufgetretenes Vorhofflimmern
sollte vor der Schrittmacherimplantation auf die Möglichkeit und Indikation
zur Kardioversion überprüft werden. Bei resultierender Sinusbradykardie
wird auf Punkt 2.1 verwiesen. Die Indikation zur oralen Antikoagulation
muß bei Patienten mit Vorhofflimmern beachtet werden.
- Indikation
Vorhofflimmern mit langsamer Kammerfrequenz oder langen Pausen und eindeutigem
Zusammenhang zu Symptomen einer cerebralen Minderdurchblutung oder Herzinsuffizienz
- Relative Indikation
Vorhofflimmern mit langsamer Kammerfrequenz (< 40 min-1 ) oder langen
Pausen (> 3 bis 4 s) und vermutetem Zusammenhang zur klinischen Symptomatik
- Keine Indikation
Asymptomatische Bradyarrhythmie, auch wenn die Frequenz unter 40 min-1
abfällt oder einzelne RR-Intervalle mehr als 3 s aufweisen
2.5 Karotissinus-Syndrom
Das Karotissinus-Syndrom ist charakterisiert durch Synkopen, die auf einen
hypersensitiven Karotissinus zurückgeführt werden können.
Unterschieden wird ein kardioinhibitorischer Typ, mit Asystolie
bei Sinusknotenstillstand und/oder AV-Block III. Grades, ein vasodepressorischer
Typ, mit symptomatischem Blutdruckabfall ohne vorherige Asystolie oder
Frequenzverlangsamung und ein gemischter Typ. Differentialdiagnostisch
ist auf das Vorliegen eines Glomustumors zu achten.
Nur bei klinischer Symptomatik im Zusammenhang mit spezifischen Auslösmechanismen
und nach Absetzen bradykardisierender Medikamente mit besonderer Wirkung
auf den Karotissinus (z.B. Digitalis, Clonidin) ist eine Therapie indiziert.
Die Schrittmacher-Therapie hat sich beim kardioinhibitorischen Typ als wirkungsvoll
erwiesen. Bei der gemischten Form ist die Rezidivquote hoch und abhängig
von der Stimulationsform (76,16). Die günstige Überlebensprognose
von Patienten mit Karotissinus-Syndrom (76,112,48) wird durch die Schrittmachertherapie
nicht beeinflußt.
Als gesicherte Indikation gelten rezidivierende Synkopen, die durch spontane
mechanische Reizungen, wie das Schließen eines engen Kragens, das
Überstrecken des Halses oder einer Drehung des Kopfes auslösbar
sind (72). Umstritten ist die Bewertung eines hypersensitiven Karotissinus-Reflexes
(Pause > 3 s durch Karotissinus-Massage) bei Patienten mit Synkope und
fehlenden spontanen Auslösemechanismen. Die Empfehlungen der BPEG (65)
sehen hier eine Indikation, da unter Schrittmachertherapie eine hohe Rezidivfreiheit
nachgewiesen werden konnte (76,15). Andere Untersuchungen fanden dagegen
bei erstmaliger Synkope eine hohe Spontanremissionsrate (112,48). Außerdem
ist eine positive Reflexantwort in einem hohen Prozentsatz sowohl bei asymptomatischen
wie bei symptomatischen Patienten nachweisbar (117,17). Die ACC/AHA-Empfehlungen
(26) raten deshalb zur Zurückhaltung bei einer reinen Koinzidenz von
Synkope und positivem Karotissinus-Reflex. Eine relative Indikation zur
Schrittmacherimplantation ist bei rezidivierenden, anderweitig nicht erklärbaren
Synkopen und hypersensitivem Karotissinus-Reflex gegeben.
- Indikation
- Rezidivierende Synkopen, die in eindeutigem Zusammenhang mit einer
Reizung des Karotissinus stehen und die durch Alltagsbewegungen (z.B. Drehen
des Kopfes) auslösbar sind. Leichter Druck auf den Karotissinus führt
zu einer reinen oder überwiegend kardioinhibitorischen Reaktion.
- Relative Indikation
- Rezidivierende, anderweitig nicht erklärbare Synkopen ohne eindeutig
auslösende Alltagsbewegungen, aber mit positivem Nachweis eines hypersensitiven
Karotissinus-Reflexes (Pause > 3 s).
- Karotissinus-Syndrom vom gemischten Typ (kardioinhibitorisch
und vasodepressorisch) mit rezidivierenden Synkopen. Die Indikation wird
erhärtet durch eine erfolgreiche temporäre Stimulation während
der Reizung des Karotissinus.
- Keine Indikation
- Hypersensitiver Karotissinus-Reflex (Pause > 3 s) ohne
spontane Symptomatik
- Rein vasodepressorischer Typ (ohne Bradykardie)
2.6 Das vasovagale Syndrom
Das vasovagale Syndrom ist charakterisiert durch Synkopen, die in Ruhe in
aufrechter Position auftreten und denen häufig Prodromalsymptome vorausgehen.
Unterschieden wird die vasodepressorische Reaktion mit abruptem Abfall
des arteriellen Blutdruckes von der kardioinhibitorischen Reaktion
mit deutlicher Bradykardie und/oder Asystolie. Die Synkopen oder Präsynkopen
können durch Kipptisch-Untersuchungen reproduziert werden (37). Bleibt
beim kardioinhibitorischen Typ die alleinige medikamentöse Therapie
ineffektiv (Test-Wiederholung, z.B. unter b-Blockade), kann in Einzelfällen
die Implantation eines Zweikammer-Schrittmachers erfolgen (107). Die Indikation
wird erhärtet durch eine erfolgreiche temporäre Stimulation während
der Kipptisch-Untersuchung.
2.7 Neue Indikationen
- Bei der hypertrophisch obstruktiven Kardiomyopathie (HOCM) erfolgt
die Schrittmacher-Implantation mit dem Ziel, die klinische Symptomatik
zu verbessern, den intraventrikulären Druckgradienten zu reduzieren,
die diastolische Funktion zu verbessern und eine eventuelle Mitralinsuffizienz
zu vermindern (33). Akut- und Langzeiteffekte werden jedoch noch sehr diskrepant
beurteilt (106,95).
- Auch bei hypertrophischer nicht obstruktiver Kardiomyopathie (HNCM),
dilatativer Kardiomyopathie (DCM) und sekundärer Myokardschädigung
wurde eine Schrittmachertherapie versucht. Die Anzahl behandelter Patienten
ist für eine Beurteilung jedoch noch zu gering.
2.8 Bradykarde Rhythmusstörungen nach herzchirurgischen
Operationen
Vorübergehende bradykarde Rhythmusstörungen treten nach herzchirurgischen
Operationen in einer Häufigkeit auf, die die routinemäßige
Implantation temporärer epimyokardialer Schrittmacherelektroden während
des herzchirurgischen Eingriffs gerechtfertigt erscheinen lassen. Die Indikation
zur permanenten Schrittmacherimplantation ergibt sich in der Regel erst
nach Ablauf des 14. postoperativen Tages. Nach diesem Zeitraum bilden sich
höhergradige AV-Blockierungen, insbesondere, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit
chirurgisch bedingt sind (vor allem nach Aortenklappenersatz oder Korrektur
kongenitaler Vitien, wie Vorhof- und Ventrikel-Septumdefekt), nicht mehr
zurück (40,53). Aufgrund von Einzelbeobachtungen bei Patienten, die
im späten postoperativen Verlauf erneut einen totalen AV-Block entwickelten,
wird bei länger anhaltenden AV-Blockierungen die Empfehlung zur prophylaktischen
Schrittmacherimplantation ausgesprochen. Eine Sinusknotenfunktionsstörung,
in der Regel nach Eingriffen an den Koronararterien beobachtet, sollte sich
ebenfalls bis zum 14. postoperativen Tag normalisiert haben. Prinzipiell
folgt die Indikationsstellung zur permanenten Schrittmachertherapie nach
herzchirurgischen Eingriffen je nach Rhythmusstörung den in den einzelnen
Kapiteln genannten Richtlinien.
- Indikation
Chirurgisch bedingter AV-Block II. oder III.Grades
- Relative Indikation
Sinusknotenfunktionsstörung mit daraus resultierender hämodynamischer
Instabilität, die eine Mobilisation und Rehabilitation der Patienten
unmöglich macht
- Keine Indikation
- In der Regel alle bradykarden Rhythmusstörungen während der
ersten 14 postoperativen Tage
- Alle bradykarden Rhythmusstörungen im Zusammenhang mit einem Mehrorganversagen
2.9 Bradykarde Rhythmusstörungen nach Herztransplantation
AV-Blockierungen nach Herztransplantation sind eine Rarität, so
daß eine Empfehlung aufgrund zu niedriger Fallzahlen unmöglich
erscheint.
Die Indikation zur permanenten Schrittmacherimplantation wegen Sinusknotendysfunktion
nach Herztransplantation wird häufig zu früh und daher zu oft
gestellt. Die Entscheidung sollte frühestens 14 Tage nach der Herztransplantation,
besser jedoch erst nach Ablauf des 1. postoperativen Monats getroffen werden.
Die bei allen herztransplantierten Patienten bestehende, chirurgisch bedingte
chronotrope Inkompetenz und die fast immer nachweisbareintakte ventrikulo-atriale
Leitung läßt die Implantation eines vorhofbeteiligten, frequenzvariablen
Schrittmachersystems angeraten erscheinen (66,99).
- Indikation
Symptomatische Sinusknotenfunktionsstörung nach Ablauf des 1.postoperativen
Monats
- Relative Indikation
Symptomatische Sinusknotenfunktionsstörung nach den ersten 14 postoperativen
Tagen, aber vor Ablauf des 1. postoperativen Monats mit resultierender
hämodynamischer Instabilität, die eine Mobilisation und Rehabilitation
der Patienten unmöglich macht und medikamentös nicht zu beherrschen
ist
- Keine Indikation
Alle bradykarden Rhythmusstörungen vor Ablauf der ersten 14 postoperativen
Tage
2.10 Indikation zur permanenten Schrittmacherimplantation bei
Rhythmusstörungen nach Herzinfarkt
Bradykarde Rhythmusstörungen während der Akutphase des Myokardinfarktes
sind überwiegend vorübergehender Natur und bedürfen meist
nur einer medikamentösen Therapie bzw. einer temporären Schrittmacherstimulation
zur Überbrückung. Bei Patienten mit Hinterwandinfarkt und AV-Block
II. oder III. Grades kehrt normalerweise die Überleitung innerhalb
von 3 Wochen wieder zurück, so daß eine permanente Schrittmachertherapie
nur in Ausnahmefällen erforderlich wird (79). Patienten mit Vorderwandinfarkt,
die eine intraventrikuläre Leitungsstörung und höhergradige
AV-Blockierungen entwickeln, haben eine schlechte Überlebensprognose
(92). Bei Patienten mit Schenkelblock und vorübergehendem AV-Block
II. und III. Grades muß die prophylaktische Implantation eines Schrittmachers
erwogen werden (46,92,91). Ganz überwiegend sind plötzlicher Herztod
und Synkopen nach Infarkt (13) aber auf ventrikuläre Tachykardien zurückzuführen,
so daß symptomatische Patienten, auch bei gleichzeitig bestehenden
Störungen der atrioventrikulären oder intraventrikulären
Leitung, elektrophysiologisch untersucht werden sollten.
- Indikation
- Persistierender AV-Block II. oder III. Grades beim Vorderwandinfarkt
- AV-Block II. oder III. Grades beim Hinterwandinfarkt, der mehr als
2-4 Wochen nach dem Infarktereignis bestehen bleibt
- Relative Indikation
- Schenkelblock mit vorübergehendem AV-Block II. oder III. Grades
- Keine Indikation
- AV-Blockierungen während der ersten 2 Wochen nach Myokardinfarkt
(siehe unten temporäre Stimulation)
- linksanteriorer Hemiblock mit passagerem AV-Block II. oder III. Grades
- neu aufgetretener Schenkelblock mit AV-Block I. Grades
2.11 Indikationen für die temporäre Stimulation
Folgende Indikationen für die temporäre Stimulation können
sich ergeben:
- Während der Akutphase des Myokardinfarktes. Dabei kann bei AV-Blockierungen
im Rahmen eines Hinterwandinfarktes eher abgewartet werden, während
bei einem Vorderwandinfarkt relativ abrupt ein kompletter AV-Block (schlechte
Prognose) ohne entsprechende Vorzeichen auftreten kann.
- Als Überbrückung bei symptomatischen bradykarden Rhythmusstörungen
bis zur Implantation eines permanenten Schrittmachersystems.
- Zur Absicherung in der postoperativen Phase der Herzchirurgie.
- In komplizierten Fällen einer bakteriellen Endokarditis oder einer
akuten Myokarditis mit Beteiligung des Reizleitungssystems.
- Bei Halstumoren oder chirurgischen Eingriffen am Hals.
- Bei lokalen Reizzuständen nach Radiotherapie in der Region des
Glomus carotidis.
- Bei AV-Überleitungsstörungen im Rahmen einer Lyme-Erkrankung,
bei der in der Regel nur temporäre Blockierungen auftreten.
- Im Rahmen interventioneller Eingriffe, z.B. PTCA der rechten Kranzarterie.
- Bei Vergiftung, Nebenwirkung bzw. Überdosierung negativ chronotroper
Medikamente.
- Bei Elektrolytentgleisungen.
- Bei der Behandlung von Torsade de pointes.
- Im Rahmen von Reanimationsmaßnahmen.
- Bei Schrittmacher-Systemfehlern und Komplikationen, z.B. bei Schrittmacher-Sepsis,
wenn das System entfernt werden muß.
- Bei rezidivierenden Kammertachykardien zur Überstimulation.
- Der bifaszikuläre Block bei asymptomatischen Patienten stellt
im Rahmen von Operationen keine Indikation dar.
Bei Patienten mit Herzinsuffizienz sollte eine temporäre vorhofbeteiligende
Stimulation (DVI; DDD) bevorzugt werden. Für passagere AV-Überleitungsstörungen
ist ein temporäres VDD-System mit einer Einzelelektrode geeignet.
3 Systemwahl
Der prinzipiellen Indikationsstellung zur Schrittmachertherapie folgt die
Auswahl des geeigneten Systems und des zu programmierenden Schrittmachermodus.
Unter Berücksichtigung der elektrophysiologischen und hämodynamischen
Faktoren sowie der individuellen Situation sollte für jeden einzelnen
Patienten eine optimale Lösung gefunden werden. Mit den Richtlinien
wird der Erhalt bzw. die weitgehende Wiederherstellung des physiologischen
Zustandes angestrebt. Unter diesem Gesichtspunkt erfolgt die Einteilung
der Systeme und Betriebsarten in "optimal", "akzeptabel"
und "ungeeignet" (Tabelle 2). Die Therapieentscheidung
darf nicht durch das chirurgisch-technische Können des Operateurs limitiert
sein. Wird die Technik der atrialen Elektrodenplazierung nicht beherrscht,
muß der Patient bei entsprechender Indikation an ein erfahrenes Zentrum
weiterverwiesen werden. Nur durch eine an den physiologischen Verhältnissen
ausgerichtete Schrittmachertherapie werden kostenaufwendige Revisionseingriffe
und systembedingte Langzeitkomplikationen (insbesondere Schrittmacher-Syndrome
und thromboembolische Ereignisse) vermieden.
Die individuelle Auswahl des Schrittmachersystems sollte sich an folgenden
Grundsätzen orientieren:
- Der Vorhof sollte, solange dies möglich ist, in die Wahrnehmung
und Stimulation mit einbezogen sein.
- Die ventrikuläre Stimulation muß, bei nachgewiesener oder
zu erwartender Überleitungsstörung, gewährleistet sein.
- Auf eine Frequenzadaptation kann bei körperlicher Inaktivität,
bei normaler oder nur gering eingeschränkter Frequenzregulation, verzichtet
werden.
Der Ventrikel-Schrittmacher (VVI) hat danach nur noch bei chronischem
Vorhofflimmern mit niedriger Kammerfrequenz, bei seltenen asystolischen
Pausen und bei prophylaktischen Indikationen seine Berechtigung. Bei bradykarden
Rhythmusstörungen, die eine häufige oder ausschließliche
Schrittmacherstimulation erfordern, sollte einer vorhofbeteiligenden
Stimulation (AAI oder DDD) der Vorzug gegeben werden.
Die Möglichkeit der Frequenzadaptation wird bei den heutigen
Schrittmachermodellen immer mehr zum zusätzlichen Standardparameter.
Bei der Entscheidung zur frequenzvariablen Stimulation müssen neben
der chronotropen Inkompetenz folgende Faktoren mit berücksichtigt werden:
- Vorhandene koronare Herzerkrankung mit oder ohne Angina pectoris
- Ausmaß einer linksventrikulären Funktionsstörung
- Überleitungs- und Erregungsausbreitungsstörungen
- Intensität und Art der körperlichen Aktivität.
Die unnötige Verwendung der frequenzvariablen Betriebsart kann zu Nachteilen
für den Patienten führen (30) (z.B. bei häufigen kompetitiven
Aktionen zwischen Herzeigenaktionen und Schrittmacherstimulationen und bei
zu hohen Stimulationsfrequenzen).
Zunehmend sind in den Schrittmachern weitere adaptierende Funktionen
verfügbar, wie die Frequenzglättung (Rate-Smoothing, z.B.
bei Sinuspausen unter Belastung), das Mode-Switching (automatischer
Wechsel der Stimulationsart, z.B. von DDD(R) auf DDI(R)) bzw. die automatische
Begrenzung der Maximalfrequenz (während atrialer Tachyarrhythmien)
oder die frequenzabhängige AV-Zeit-Verkürzung. Zur Vermeidung
unerwünschter Effekte ist vor der Aktivierung dieser "dynamischen"
Funktionen häufig eine genaue Analyse der Rhythmusstörungen und
Leitungsverhältnisse erforderlich.
3.1 Sinusknotenerkrankung
Eine hämodynamische Verbesserung kann bei der Sinusknotenerkrankung
nur durch vorhofbeteiligende Stimulationsformen (AAI(R), DDD(R)) erreicht
werden. VVI- und VVIR-Schrittmacher führen häufig zu einer retrograden
Vorhoferregung. Damit verbunden ist eine Verschlechterung der hämodynamischen
Verhältnisse (120,121,115,77,111,88), eine Aktivierung des neurohumoralen
Systems (18,29,100) und das Auftreten von Kollapszuständen, Synkopen,
Palpitationen und Dyspnoe ("Schrittmacher-Syndrom") (9,74,43,88).
Retrospektive Vergleichsstudien von VVI- versus AAI/DDD-Stimulation ergaben
eine erhöhte Inzidenz an permanentem Vorhofflimmern (93,44,96,97) und
zerebralen Insulten (96,114). In einer prospektiv-randomisierten Studie
(8) konnte eine 3-fach höhere Thromboembolierate unter VVI- im Vergleich
zur AAI-Stimulation nachgewiesen werden, während die Inzidenz an Vorhofflimmern
erhöht aber nicht signifikant unterschiedlich war. Trotz vermehrter
thromboembolischer und kardialer Todesfälle unter VVI-Stimulation ließ
sich eine Prognoseverbesserung nicht beweisen. Die Auswirkung der vorhofbeteiligten
Stimulation auf die Überlebensrate wird unterschiedlich beurteilt (102).
Hinweise auf eine geringere Mortalität unter AAI/DDD-Stimulation fanden
sich bisher in retrospektiven Analysen (93,44,96,122,2,58).
- Bei erhaltener AV-Überleitung ist die AAI-Betriebsart
die optimale Stimulationsform. Die jährliche Inzidenz therapiebedürftiger
AV-Blockierungen ist bei sorgfältiger Patientenselektion gering (8,94).
Zur Vermeidung von Komplikationen sollte
- keine extrinsisch vermittelte Sinusknotenfunktionsstörung vorliegen
(z.B. Karotissinus- Syndrom oder vasovagales Syndrom)
- kein AV-Block I. Grades und kein bifaszikulärer Schenkelblock
bestehen
- eine 1:1 Überleitung bis zu einer Vorhof-Stimulationsfrequenz
von 120 - 130 min-1 erfolgen
- intermittierendes Vorhofflimmern nicht gehäuft auftreten und
- keine Behandlungsnotwendigkeit mit AV-überleitungsverzögernden
Medikamenten bestehen.
- Bei gestörter oder unsicherer AV-Überleitung (die
Bestimmung des Wenckebachpunktes gibt nur die momentane Leitungskapazität
proximaler Strukturen wieder) und bei Einsatz von Medikamenten, die die
AV-Überleitung verzögern, verwendet man geeignete Zwei-Kammer-Schrittmacher.
Dabei sind Systeme optimal, die eine überwiegende Vorhofstimulation
ermöglichen (DDI mit langer AV-Zeit, AAI/DDD-Mode-Switching oder andere
Spezialalgorithmen). Bei seltenen paroxysmalen Pausen kann eine
VVI-Stimulation mit niedriger Interventionsfrequenz (<45/min.)
akzeptabel sein. Ungeeignet ist eine VVI-Stimulation
mit ständiger asynchroner Ventrikelerregung. Das gleiche gilt für
die VDD-Stimulation (siehe unter 3.2).
- Bei häufigen Episoden von intermittierendem Vorhofflimmern
sollte wegen der Gefahr bradykarder Überleitungsfrequenzen unter antiarrhythmischer
Therapie einem geeigneten Zwei-Kammer-System der Vorzug gegeben
werden (optimale Stimulationsform). Dabei muß ein Modus programmierbar
sein, der eine Triggerung von Vorhofarrhythmien verhindert (z.B. DDI-Stimulation,
DDD/DDI-Mode-Switching oder andere Spezialalgorithmen). Die Verwendung
eines AAI-Schrittmachersbei intermittierendem Vorhofflimmern kann
akzeptabel sein, da die präautomatischen Pausen sicher terminiert
werden. Die VVI-Stimulation ist ungeeignet. Nach retrospektiven
Analysen wird durch die Vorhofstimulation (AAI/DDD/DDI) der Übergang
ins chronische Vorhofflimmern vermindert (93,44). In der prospektiven Studie
(8) war der Unterschied nicht signifikant, die VVI-Stimulation aber die
einzige Variable, die signifikant mit einem erhöhten Thromboembolierisiko
einherging.
- Bei chronotroper Inkompetenz ist ein frequenzvariables System
(AAIR, DDDR, DDIR) optimal. Kritische Größen sind die
Wahl der oberen Stimulationsfrequenz (Gefahr der Überstimulation)
und die Länge des AV-Intervalls (Gefahr der Vorhofpfropfung bei zu
kurz programmiertem Intervall im DDDR/DDIR-Mode, unphysiologische Verlängerung
der AV-Überleitung im AAIR-Mode). Die VVIR/VDDR-Stimulation
ist bei der Sinusknotenerkrankung ungeeignet.
3.2 Atrioventrikuläre Leitungsstörungen
Die festfrequente Ventrikelstimulation (VVI) führt beim permanenten
totalen AV-Block zu einer unzureichenden Versorgung des Patienten (1,28).
Im Vergleich dazu kann durch vorhofsynchrone Kammerstimulation (VAT, VDD,
DDD) die Hämodynamik (55,82,60,52,89,34,88), die Leistungsfähigkeit
(34,56,81,83,54) und die Symptomatik (74,43,55,83,54,88) gebessert und die
neurohumorale Reaktion (82,60,18,109) verringert werden. Die frequenzvariable
Ventrikelstimulation (VVIR) stellt keine Alternative dar (60,71,113,59,10).
Retrospektive Studien weisen darauf hin, daß im Vergleich zur asynchronen
Ventrikelstimulation die Überlebensprognose durch die Zweikammer-Stimulation
verbessert wird (58), insbesondere bei Patienten mit eingeschränkter
linksventrikulärer Funktion (3,62).
- Beim permanenten AV-Block ist ein konventioneller Zweikammer-Schrittmacher
(DDD) das System der 1. Wahl. Er bietet die hämodynamisch optimale
Lösung. Das VDD-Einzelelektrodensystem (VDD-single-lead) ist
bei isolierten AV-Überleitungsstörungen die akzeptable
Alternative. Eine Sinusknotendysfunktion muß aber sicher ausgeschlossen
sein, da es sonst an der unteren Interventionsfrequenz zur VVI-Stimulation
kommt. Bei vorhandener retrograder Leitung kann eine Schrittmacher-Reentrytachykardie
(ELT = Endless-Loop-Tachykardie) provoziert werden, die bei fehlender atrialer
Stimulationsmöglichkeit evtl. nicht zu terminieren ist, bzw. immer
wieder induziert wird. VVI- und VVIR-Stimulation sind zur
Behandlung des permanenten AV-Blocks ungeeignet.
- Beim intermittierenden AV-Block ist die konventionelle DDD/VDD-Stimulation
akzeptabel, aber nicht optimal, da nur Spezialalgorithmen
in der Lage sind, zwischen erhaltenem Eigenrhythmus und einer notwendigen
Ventrikelstimulation mit optimiertem AV-Intervall zu wechseln. Bei seltenen
AV-Blockierungen und bei prophylaktischen Indikationen kann
eine VVI-Stimulation mit niedriger Interventionsfrequenz (<45/min.)
akzeptabel sein. Ungeeignet sind Zweikammer-Schrittmacher
in der DDI-Betriebsart, da bei auftretenden Überleitungsblockierungen
keine AV-Synchronisation erfolgt, und VVI-Schrittmacher in einer
Frequenzprogrammierung, die zu ständigen Interferenzen mit dem Eigenrhythmus
führt.
3.3 Zweiknotenerkrankung
Besteht eine kombinierte Störung von Sinusknotenfunktion und AV-Überleitung,
sind Zweikammer-Schrittmacher mit Zusatzfunktionen die Systeme der Wahl.
- Bei chronotroper Inkompetenz stellt die Möglichkeit zur
frequenzvariablen Zweikammer-Stimulation (DDDR) die optimale
Therapieform dar. Die konventionelle DDD-Stimulation ist akzeptabel.
VVI(R)- und VDD(R)-Schrittmacher sind ungeeignet.
- Bei intermittierenden Vorhof-Tachyarrhythmien sind Schrittmacher
mit DDD-Mode-Switching oder anderen frequenzbegrenzenden Algorithmen
optimal (nach AV-Knoten-Ablation bei paroxysmalem Vorhofflimmern
auch entsprechende VDD-Systeme). Konventionelle DDD/VDD-Schrittmacher
ohne automatischen Moduswechsel oder Frequenzbegrenzung, sowie die DDI-Betriebsart
sind ungeeignet. Die VVI(R)-Stimulation begünstigt das
Auftreten von chronischem Vorhofflimmern und ist ebenfalls ungeeignet.
3.4 Bradyarrhythmie bei Vorhofflimmern
- Bei chronischem Vorhofflimmern mit ventrikulärer Bradyarrhythmie
ist ein VVI-Schrittmacher indiziert. Patienten, die sich körperlich
belasten können und einen ungenügenden Anstieg der Eigenfrequenz
aufweisen, sollten ein frequenzvariables System (VVIR) erhalten.
- Bei neu aufgetretenem Vorhofflimmern sollte vor der Schrittmacher-Implantation
die Möglichkeit und Indikation zur Kardioversion überprüft
werden. Bei resultierender Sinusbradykardie gelten die Richtlinien unter
Punkt 3.1 (Sinusknotenerkrankung: häufige Episoden
von intermittierendem Vorhofflimmern).
3.5 Karotissinus-Syndrom und vasovagales Syndrom
- Ein Zweikammersystem (DDI- oder DDD-Betriebsart) stellt
beim kardioinhibitorischen und vor allem beim gemischten Typ
(kardioinhibitorisch und vasodepressorisch) die optimale Therapieform
dar, insbesondere wenn eine Hysteresefunktion möglich ist oder eine
spezielle Frequenzanstiegsmöglichkeit während der Kardioinhibition
besteht.
Ein VVI-System mit Hysterese ist akzeptabel, wenn
nach vorangehender Untersuchung eine retrograde Leitung während der
Kardioinhibition ausgeschlossen werden kann und die Bradykardie selten
und episodenhaft auftritt.
Ein AAI-System ist ungeeignet, da neben der Inhibition des
Sinusknotens häufig auch ein intermittierender AV-Block auftritt.
Tab. 2: Richtlinien für die Auswahl des Schrittmachermodus
| Diagnose |
Optimal |
Akzeptabel |
Ungeeignet |
| Sinusknotensyndrom |
|
|
|
| 1. ohne tachykarde Phasen |
AAI(R)
DDD(R) + Spezialalgorithmen (*1)
DDI(R) |
VVI <45/min (*4) |
VVI(R)
VDD(R) |
2. Bradykardie-Tachykardie-Syndrom
intermittierendes Vorhofflimmern |
DDD(R) + Mode-Switching (*2)
DDI(R) |
AAI(R)
|
VVI(R)
VDD(R)
DDD(R) ohne Mode-Switching (*2) |
| AV-Block |
|
|
|
| 1. permanent |
DDD |
VDD |
VVI(R) |
| 2. intermittierend |
DDD + Spezialalgorithmen (*1) |
DDD
VDD
VVI <45/min (*4) |
VVI(R)
DDI(R) |
| Zweiknotenerkrankung |
|
|
|
1. chronotrope Inkompetenz
ohne tachykarde Phasen |
DDDR |
DDD |
VVI(R)
VDD(R) |
| 2. Vorhofarrhythmien |
DDD(R) + Mode-Switching (*2) |
VDD(R) + Mode-Switching (*2) |
VVI(R) - DDI(R)
DDD(R) und VDD(R)
ohne Mode-Switching (*2) |
Bradyarrhythmie bei
chronischem Vorhofflimmern |
VVI(R) |
|
DDD(R)
VDD(R) |
Karotissinus-Syndrom und
Vasovagales Syndrom |
DDD (+ Spezialalgorithmen (*3) )
DDI (+ Hysterese)
DDD (+ Hysterese) |
VVI + Hysterese (*5) |
AAI(R)
VDD(R)
VVI(R) |
(*1) z. B.: automatischer Moduswechsel von AAI nach DDD oder AV-Zeit-Hysterese
(*2) automatischer Moduswechsel, z.B. von DDD nach DDI, oder andere frequenzbegrenzende
Algorithmen
(*3) z. B.: spezieller Frequenzanstieg während der Kardioinhibition
(*4) nur akzeptabel bei seltenen asystolischen Pausen
(*5) nur bei fehlender retrogader Leitung während Kardioinhibition
und bei niedrig programmierter Interventionsfrequenz
4 Nachsorge des Schrittmacherpatienten
Die korrekte Indikationsstellung und adäquate Systemwahl garantieren
noch keineswegs die Qualität der Schrittmacherbehandlung im weiteren
Verlauf. Dafür bedarf es unbedingt einer sachkundigen Nachsorge. Die
Erweiterung der Indikationen zur vorhofbeteiligenden Stimulation setzt entsprechende
Kenntnisse der zugrundeliegenden Rhythmusstörungen und der verschiedenen
Schrittmacher-Betriebsarten voraus. Eine adäquate Schrittmacherkontrolle
erfordert heutzutage erhebliche Spezialkenntnisse.
4.1 Aufgaben der Schrittmacherkontrolle
Die Aufgaben der Nachsorge können definiert werden als
- Optimierung der Schrittmachersysteme durch Anpassung an die hämodynamischen
und individuellen Erfordernisse des Patienten
- Verlängerung der Laufzeit der Schrittmacher durch die Anpassung
der Energieabgabe, unter Berücksichtigung des Sicherheitsabstands
zur Reizschwelle
- Erkennen und Beheben von Komplikationen
4.2 Qualifikationsvoraussetzungen
nach Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung (21)
"Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs.
2 SGB V für die Durchführung von Untersuchungen zur Herzschrittmacher-Kontrolle
Untersuchungen zur Herzschrittmacher-Kontrolle dürfen in der
kassen-/vertragsärztlichen Versorgung nur solche Ärzte durchführen,
die der Kassenärztlichen Vereinigung nachgewiesen haben, daß
sie die nachfolgenden Anforderungen an die persönliche Qualifikation
sowie die apparativen Voraussetzungen erfüllen.
Umfang der Untersuchungen zur Herzschrittmacher-Kontrolle
1. Die Untersuchungen zur Herzschrittmacher-Kontrolle beinhalten
insbesondere
1.1 etwa alle 6 Monate (bei nachlassender Batterieleistung auch in kürzeren
Abständen) die Überprüfung der Reizbeantwortung und - wahrnehmung
(EKG) und die Beurteilung der Batteriekapazität (Messung von Impulsfrequenz
und Impulsdauer, gegebenenfalls mit Magnetauflage),
1.2 etwa 3 Monate nach der Implantation und im weiteren Verlauf in der Regel
alle 12 bis 18 Monate die komplette Funktionsanalyse der programmierbaren
Parameter, gegebenenfalls einschließlich Umprogrammierung und - falls
vorhanden - telemetrischer Abfrage.
Fachliche Voraussetzungen
2. Untersuchungen nach Nr. 1.1 dürfen nur von solchen Ärzten
durchgeführt und abgerechnet werden, die nachgewiesen haben, daß
sie mindestens 200 Untersuchungen nach Nr. 1.1, einschließlich der
Befundung des Schrittmacher-EKG`s, unter Anleitung und Aufsicht eines entsprechend
qualifizierten Arztes durchgeführt haben.
3. Untersuchungen nach den Nrn. 1.1 und 1.2 dürfen nur von solchen
Ärzten durchgeführt und abgerechnet werden, die nachgewiesen haben,
daß sie
3.1 zum Führen der Teilgebietsbezeichnung Kardiologie berechtigt
sind oder
3.2 mindestens 200 Untersuchungen nach Nr. 1.2 - davon mindestens 100 Untersuchungen
bei Zweikammer- bzw. frequenzadaptierten Systemen - unter Anleitung und
Aufsicht eines entsprechend qualifizierten Arztes durchgeführt haben.
Apparative Voraussetzungen
4. Untersuchungen nach Nr. 1.1 dürfen in der kassen-/vertragsärztlichen
Versorgung nur durchgeführt werden, wenn folgende apparative Ausstattung
zur Verfügung steht:
4.1 ein Analysegerät zur Messung von Stimulationsintervall und Impulsdauer.
4.2 ein zur Schrittmacherkontrolle geeigneter EKG-Schreiber.
4.3 eine Notfallausrüstung zur kardio-pulmonalen Wiederbelebung, einschließlich
Defibrillator.
5. Untersuchungen nach Nr. 1.2 dürfen in der kassen-/vertragsärztlichen
Versorgung nur durchgeführt werden, wenn zusätzlich zu den Anforderungen
nach den Nrn. 4.2 und 4.3 für die Durchführung der Schrittmacherkontrolle
das für den jeweiligen Schrittmacher spezifische Programmiergerät
zur Verfügung steht."
Darüber hinaus sollten zur Kontrolle komplexer Schrittmacher-Systeme
ein Belastungs-EKG, Laufband, Langzeit-EKG und Echokardiographiegerät
vorhanden sein.
4.3 Durchführung der Schrittmacherkontrolle
4.3.1 Anamnese
Die Schrittmacherkontrolle beginnt mit einer Befragung des Patienten über
sein Allgemeinbefinden, spezielle kardiale Symptome ( z.B. Synkopen, Dyspnoe,
Herzklopfen, Angina pectoris, Belastungsfähigkeit) und zerebrale Symptome
sowie Anzeichen von Zwerchfell- und Muskelstimulation oder Thoraxschmerzen.
Wichtig ist die Frage nach dem Pulsverhalten. Auch nach den Anzeichen eines
Schrittmachersyndroms sollte gefragt werden. Dies kann sich in allgemeinen
Symptomen, wie Übelkeit, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen,
Belastungseinschränkungen etc., bis hin zum Kreislaufkollaps äußern.
4.3.2 Klinischer Untersuchungsbefund
Die klinische Untersuchung sollte als Minimum eine Inspektion der Schrittmachertasche
und Palpation des Pulses enthalten. Auch eine Blutdruckmessung gehört
zu den Routinemaßnahmen bei der Schrittmacherkontrolle. Ebenso muß
auf die Anzeichen einer Herzinsuffizienz, wie z.B. periphere Ödeme
bzw. auskultatorisch feststellbare Lungenstauung, geachtet werden.
4.3.3 Basisuntersuchung (Tab. 3)
Grundaufgaben jeder Kontrolle sind die Prüfung der Reizbeantwortung
und Wahrnehmungsfunktion sowie die Beurteilung des Batteriezustandes. Es
muß geprüft werden, ob die programmierte Schrittmacherfunktionsweise
den aktuellen Erfordernissen des Patienten noch angepaßt ist.
In Abhängigkeit von der Situation können zur Basiskontrolle
auch weitere Untersuchungen vorgenommen werden, wie Reizschwellenmessungen
oder die telemetrische Abfrage von speziellen Holterfunktionen.
4.3.4 Erweiterte Kontrolle (Tab. 4)
In mindestens 12 - 18 monatigen Abständen müssen weitergehende
Untersuchungen durchgeführt werden, damit eine optimale, d. h. den
Möglichkeiten des jeweiligen Schrittmachertyps und den Erfordernissen
des jeweiligen Patienten entsprechende Arbeitsweise des Schrittmachers garantiert
werden kann.
4.3.5 Kontrollparameter
4.3.5.1 Batteriezustand
Die Beurteilung des Batteriezustandes durch Magnetauflage hat bei jeder
Kontrolle zu erfolgen. Leider fehlen einheitliche Austauschkriterien, was
produktspezifische Kenntnisse für die Beurteilung voraussetzt (vgl.
Herstellerhandbuch). Sie ist bei modernen Schrittmacher oft telemetrisch
möglich.
4.3.5.2 Telemetrie (Abfragen des Schrittmachers)
- Batteriezustand
Anhand der Parameter Batteriespannung und/oder Batterieimpedanz
können Aussagen über den Batteriezustand gemacht werden. Zusätzlich
läßt sich anhand von Stromverbrauch und der verfügbaren
Batteriekapazität die Funktionszeit der Batterie grob abschätzen.
- Elektrodenimpedanz
Die Elektrodenimpedanz ist in modernen Telemetrieschrittmachern abfragbar
und liefert Informationen über die Integrität der Elektroden
und der Elektrodenkonnektion. Bei bipolaren Elektroden muß die Stimulation
für den Zeitpunkt der Elektrodenmessung auf bipolare Konfiguration
umprogrammiert werden, damit die Elektrodenimpedanz der gesamten Elektrode
(innere und äußere Wendel) erfaßt wird.
- Diagnostische Funktionen
Moderne Telemetrieschrittmacher mit Speicherfunktionen ermöglichen
die Abfrage diagnostischer Daten, die Hinweise auf Funktionsstörungen
und Arrhythmien geben und für eine Optimierung der Schrittmachereinstellung
genutzt werden können.
- Anfangs- und Endabfrage
Bei der Anfangsabfrage in der Schrittmacherkontrolle wird u.a. überprüft,
welche Programmierung vorliegt, bei der Endabfrage, ob der Schrittmacher
die gewünschte Programmierung angenommen hat.
4.3.5.3 Überprüfung des Eigenrhythmus
Es empfiehlt sich, den Eigenrhythmus des Patienten zu überprüfen,
insbesondere abzuklären, wie weit der Patient vom Schrittmacher abhängig
ist. Wenn im Ruhe-EKG kein Spontanrhythmus erkennbar wird, kann dieser evtl
bei Belastung ersichtlich werden. Über das Programmiergerät kann
der Schrittmacher temporär inhibiert, bzw. die Stimulationsfrequenz
(bei Zweikammer-Schrittmacher im VVI-Modus) entsprechend gesenkt werden.
In Akutsituationen, wenn kein entsprechendes Programmiergerät vorhanden
ist, kann (bei unipolarer Wahrnehmung) der Schrittmacher durch eine externe
Überstimulation inhibiert werden.
4.3.5.4 Reizschwelle von Vorhof und Kammer
Die Verfahren der Reizschwellenprüfung sind modellgebunden vorgegeben.
Aufgrund des natürlichen Reizschwellenverlaufes mit einem passageren
Anstieg der Reizschwelle innerhalb der ersten Wochen nach Implantation ist
in diesem Zeitraum eine initial höhere Stimulationsenergie erforderlich.
Die endgültige Einstellung mit dem Ziel der Energieeinsparung und konsekutiven
Laufzeitverlängerung sollte nach 3, spätestens 6 Monaten erfolgen.
Ein Sicherheitsabstand von mindestens 100% wird durch die Verdoppelung der
Amplituden-Reizschwelle erreicht. Die Verdreifachung der Impulsdauer-Reizschwelle
bietet nur dann einen ausreichenden Sicherheitsabstand, wenn dabei die Chronaxiezeit
nicht überschritten wird (49,50). Auf die Sicherheitsprogrammierung
ist bei permanent schrittmacherabhängigen Patienten besonders zu achten.
In der Regel läßt sich die Spannung bei 2,5 V einstellen. Im
Einzelfall muß der Hersteller mitteilen oder wird vom Programmiergerät
angezeigt, welche Amplituden-Impulsdauer-Kombination den geringsten Stromverbrauch
bewirkt.
4.3.5.5 Wahrnehmungsschwelle
Die korrekte Wahrnehmung des Systems setzt eine entsprechende Einstellung
der Wahrnehmungsschwelle des Schrittmachers voraus.
- Atriale Wahrnehmung
Biologische Schwankungen des P-Wellen-Signals im Einzelfall legen für
Vorhofsysteme einen Sicherheitsabstand von mehr als 0,5 mV nahe. Dabei
muß berücksichtigt werden, daß bei hoher Empfindlichkeit,
insbesondere bei unipolaren Systemen, die Wahrscheinlichkeit externer Störbeeinflussungen
(z.B. Muskelsignale) entsprechend steigt. Empfohlen wird eine Empfindlichkeitseinstellung
von 50% der Wahrnehmungsschwelle. Bei VDD-Systemen mit einer Einzelelektrode
wird die maximale Empfindlichkeit, bei der kein Oversensing nachweisbar
ist, als zu programmierende Empfindlichkeit empfohlen.
- Ventrikuläre Wahrnehmung
Die Wahrnehmung im Ventrikel läßt auf Grund der höheren
Signalamplituden die Einstellung von höheren Werten (= unempfindlicher)
zu, z.B. 4-5 mV oder darüber. Sofern empfindlichere Einstellungen
gewählt werden müssen, sind vor allem bei unipolarer Wahrnehmung
Prüfungen von Störeinflüssen (z.B. Muskelsignale) geboten.
Ist der Patient permanent schrittmacherabhängig, so empfiehlt sich
bei unipolarer Wahrnehmungskonfiguration eine so unempfindliche Einstellung,
daß bei Provokation kein Oversensing auftritt.
4.3.5.6 Refraktärzeiten
Die Refraktärzeit ist auf Ventrikelebene mit der Norminaleinstellung
(300-350 ms) in den meisten Fällen adäquat; eine Verlängerung
kann bei T-Wellen-Wahrnehmungen relevant werden.
Auf Vorhofebene kann in der AAI-Betriebsart bei Wahrnehmung von
ventrikulären Fernsignalen (far-field sensing) eine Verlängerung
der totalen atrialen Refraktärzeit (TARP) notwendig werden. Sie wird
in der Regel länger als 400 ms programmiert.
In der DDD-Betriebsart muß die postventrikuläre atriale Refraktärzeit
(PVARP) individuell eingestellt werden. Sie ist abhängig von einer
retrograden Leitung bzw. vom Auftreten von Schrittmacher-Reentrytachykardien
(ELT=Endless-Loop-Tachykardien), aber auch von den im jeweiligen Modell
vorhandenen Schutzalgorithmen. Sie wird in der Regel länger als 240
ms programmiert. Bei Werten < 280 ms sollte die retrograde Leitungszeit
bestimmt werden. Um die Ausblendzeiten des Schrittmachers möglichst
zu begrenzen, sind die Refraktärzeiten so lang wie nötig und so
kurz wie möglich zu wählen.
4.3.6 Besonderheiten bei Zweikammersystemen
Funktionsprüfungen sind bei Zweikammersystemen im gleichen zeitlichen
Rahmen durchzuführen. Der Reizschwellentest umfaßt Vorhof und
Kammer; analog dazu ist die Wahrnehmung in Vorhof und Kammer zu prüfen,
wobei der adäquaten atrialen Wahrnehmung eine wichtige Rolle hinsichtlich
der intakten Funktion des Systems zukommt.
Zusätzlich sind bei Zweikammersystemen folgende Parameter zu prüfen
und den klinischen Vorgaben des jeweiligen Patienten anzupassen:
- AV-Intervall (Optimierung z.B. mit dopplerechokardiographischen Verfahren)
- maximale synchrone Frequenz (z.B. Langzeit-EKG, Belastungs-EKG)
- postventrikuläre atriale Refraktärzeit, bzw. totale atriale
Refraktärzeit
- weitere - spezielle - Algorithmen
4.3.7 Besonderheiten bei frequenzadaptierenden Systemen
Bei frequenzadaptierenden Systemen sind grundsätzlich die oben aufgeführten
Funktionen im gleichen Umfang zu prüfen. Die Einstellung der frequenzadaptierenden
Funktion setzt weitere Spezialkenntnisse der Funktionsweise und Störbeeinflussung
des Sensors voraus. Die Anpassung an die adäquate Frequenz kann initial
häufigere klinische, ergometrische und langzeitelektrokardiographische
Kontrollen erforderlich machen.
4.4 Zeitplan der Schrittmacherkontrollen
4.4.1 Komplikationslose Neuimplantation
Die ersten Kontrollen erfolgen vor Entlassung des Patienten und umfassen
neben der Basisuntersuchung mit evtl. Reizschwellenmessung im Vorhof und
Ventrikel die Beurteilung der Wundverhältnisse. Wichtig ist ein ausführliches
Informationsgespräch mit dem Patienten.
Zur Dokumentation der Elektrodenlage wird eine radiologische Kontrolle
durchgeführt.
Die 2. Kontrolle erfolgt etwa 4 Wochen nach Implantation und umfaßt
eine Basis- bzw. eine erweiterte Kontrolle, sowie eine Prüfung der
Wundverhältnisse. Zur Erfassung eines überdurchschnittlichen Reizschwellen-Anstiegs
sollte vor Entlassung bzw. nach 4 Wochen eine Messung der Reizschwelle erfolgen.
Bei frequenzadaptierenden System sind zur individuellen Anpassung initial
oder nach 4 Wochen zusätzliche Kontrollen und ergometrische Tests notwendig.
Die 3. Kontrolle erfolgt 3 Monate nach Implantation und umfaßt
die erweiterte Kontrolle. Es sollte jetzt die Endeinstellung mit Reduktion
der Stimulationsenergie vorgenommen werden, da nach einem Zeitraum von 3
(-6) Monaten von einer weitgehenden Stabilisierung der Reizschwelle ausgegangen
werden kann (bei Neuimplantation der Elektroden).
Die weiteren Kontrollen sind in der Regel alle 6-12 Monate vorzunehmen.
Vor einem geplanten Impulsgeberwechsel erfolgt eine ausführliche
Schrittmacher-Kontrolle.
4.4.2 Komplikationsloser Impulsgeberwechsel
Bei Impulsgeberwechsel kann die endgültige Einstellung der Stimulationsenergie
bereits unmittelbar postoperativ oder bei der ersten ambulanten Kontrolle
nach 4 Wochen erfolgen.
Beim frequenzadaptierenden Systemen sind zur individuellen Anpassung
initial oder nach 4 Wochen zusätzliche Kontrollen und ergometrische
Tests notwendig.
4.4.3 Komplikationen, Batterieerschöpfung
Bei chirurgischen oder technischen Komplikationen haben sich die Kontrollintervalle
abweichend vom Zeitplan allein nach der klinischen Situation zu richten
und müssen entsprechend kürzer angesetzt werden. Bei Hinweisen
auf Batterieerschöpfung, bei Schrittmachern, die über die empfohlene
Amplitude hinaus programmiert wurden und bei epimyokardialen Systemen sind
die Kontrollintervalle kürzer (z.B. dreimonatlich) zu wählen.
4.5 Empfehlung zur effektiven Zusammenarbeit zwischen implantierendem
Zentrum und niedergelassenen Kollegen
Für die Nachsorge von Schrittmacherpatienten ist die
- gegenseitige Information über alle durchgeführten Maßnahmen
zwischen implantierender Einrichtung und ambulanter Nachsorge im niedergelassenen
Bereich unerläßlich.
- Die implantierende Einrichtung erstellt einen Krankheitsbericht mit
detaillierter Beschreibung der Indikation zur Implantation, Beschreibung
des implantierten Schrittmachers und der Elektroden, der Funktionsweise
und der bei Entlassung aus dem Krankenhaus abschließend programmierten
Parameter sowie der Austauschkriterien.
- Die Dokumentation über alle bei der Nachsorge durchgeführten
Maßnahmen wird gegenseitig ausgetauscht und im Schrittmacherpaß
vermerkt.
Die Schrittmacher-Kontrolle ist eine ambulante ärztliche Leistung.
Eine Ermächtigung zur Nachsorge bei Schrittmacherpatienten am implantierenden
Zentrum muß gewährleistet sein für:
- Kontrollen ein und drei Monate nach Implantation des Systems.
- Alle Kontrollen auf Zuweisung schrittmacherkontrollierender Ärzte.
- Im Rahmen des Notfalles.
- Erweiterte Kontrollen (4.3.4) mindestens alle 18 Monate mit kompletter
Überprüfung, bei denen mit Hilfe eines nicht im niedergelassenen
Bereich unmittelbar verfügbaren typspezifischen Programmiergerätes
eine Überprüfung und Einstellung des Schrittmachers erfolgt.
- In Fällen, in denen in keiner zumutbaren Entfernung vom Wohnort
des Patienten die Nachsorge im niedergelassenen Bereich durchgeführt
werden kann (5).
Literatur
- Adolph RJ, Holmes JC, Fukusumi H (1968) Hemodynamic studies in patients
with chronically implanted pacemakers. Am Heart J 76:829-838
- Alpert MA, Curtis JJ, Sanfelippo JF, Flaker GC, Walls JT, Mukerji V,
Villarreal D, Katti SK, Madigan NP, Morgan RJ (1987) Comparative survival
following permanent ventricular and dual-chamber pacing for patients with
chronic symptomatic sinus node dysfunction with and without heart failure.
Am Heart J 113:958-965
- Alpert MA, Curtis JJ, SanFelippo JF, Flaker GC, Walls JT, Mukerji V,
Villarreal D, Katti SK, Madigan NP, Krol RB (1986) Comparative survival
after permanent ventricular dual chamber pacing for patients with chronic
high degree atrioventricular block with and without preexistent heart failure.
J Am Coll Cardiol 7:925-932
- Alpert MA, Flaker GC (1983) Arrhythmias associated with sinus node
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in collaboration with the North American Society of Pacing and Electrophysiology.
J Am Coll Cardiol 26:555-573
Die Autoren danken Prof. W. Irnich, Gießen, für die Durchsicht
des Kapitels 4.3.5 (Kontrollparameter), Priv. Doz. A. Markewitz,
Koblenz, für die Bearbeitung der Kapitel 2.8 und 2.9 (Bradykarde Rhythmusstörungen
nach herzchirurgischen Operationen und nach Herztransplantation), Prof.
H. Schüller, Lund, für die Anregungen zum angeborenen AV-Block,
sowie Prof. G. Breithardt, Münster, Prof. H. Kuhn, Bielefeld,
Priv. Doz. K. Kunze, Hamburg, Prof. W. Rödiger, Hamburg,
Dr. Schwaab, Homburg (Saar), Dr. Stellbrink, Aachen, Prof.
H. Volkmann, Annaberg und Prof. J. Witte, Berlin, für
ihre Stellungnahmen zum Indikations- und Therapieteil. Allen anderen Experten,
die mit ihren Korrektur- und Verbesserungsvorschlägen wertvolle Beiträge
zu diesen Richtlinien lieferten, sei ausdrücklich gedankt.
Korrespondenzadresse:
Priv.-Doz. Dr. B. Lemke
BG-Kliniken Bergmannsheil, Universitätsklinik
Abt. für Kardiologie und Angiologie
Bürkle-de-la-Camp Platz 1
44789 Bochum
Tel. 0234/302-6077
Fax 0234/302-6084
Tab. 3. Basisuntersuchung
|
Einkammer |
Zweikammer |
Frequenzadaptiv |
| Anamnese |
+ |
+ |
+ |
| Klinische Untersuchung |
+ |
+ |
+ |
| Ruhe-EKG |
+ |
+ |
+ |
| Magnettest-EKG |
+ |
+ |
+ |
| Impulsanalyse |
+ |
+ |
+ |
| Reizschwelle |
(+) |
(+) |
(+) |
| Speicherabfrage |
(+) |
(+) |
(+) |
+ obligat, (+) fakultativ, ggfs. bei entsprechender Indikation
Tab. 4. Erweiterte Kontrolle
|
Einkammer |
Zweikammer |
Frequenzadaptiv |
| Anamnese |
+ |
+ |
+ |
| Klinische Untersuchung |
+ |
+ |
+ |
| Ruhe-/Magnettest-EKG |
+ |
+ |
+ |
| Reizschwelle |
+ |
+ |
+ |
| Wahrnehmungsschwelle |
+ |
+ |
+ |
| Ausführliche Telemetrie |
+ |
+ |
+ |
| Überprüfung d. retrogr. Leitung |
|
(+) |
|
| Wenckebach-Punkt |
(+) |
|
(+) |
| Langzeit-EKG |
(+) |
(+) |
(+) |
| Belastungs-EKG |
(+) |
(+) |
(+) |
| Dopplerechokardiographie |
(+) |
(+) |
(+) |
Korrespondenz:
Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung
Institut für Experimentielle Chirurgie
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Moorenstr. 5
40255 Düsseldorf
Telefon: (0211) - 81 152 55
Fax: (0211) - 81 13550
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